Rechtshinweis Diagnostik

Rechtshinweis zur Medialen Diagnostik & zum Energetischen Heilen:
Die Schulmedizin geht davon aus, dass die Aura nichts mit der Gesundheit des Körpers und der Psyche zu tun hat. Da ich mit dem Energiefeld des Menschen arbeite, begebe ich mich nicht in das medizinische Modell und übe auch keine Medizin aus. Ich stelle keine medizinischen Diagnosen, empfehle keine Arzneimittel, und meine Arbeit und Beratung ersetzt weder den Arztbesuch, eine Therapie, noch die Verschreibung von Arzneimitteln. Laufende medizinische Behandlungen sollten nicht abgebrochen werden, künftige nicht aufgeschoben oder ganz unterlassen werden. Ich besitze keinerlei schulmedizinisch oder naturheilkundlich anerkannte Ausbildung und biete keine Form von Therapie an. Meine Arbeit und Beratung dient der Bewusstwerdung über Prozesse, die zu Krankheiten führen könnten, bzw. geführt haben könnten. Diese Prozesse liegen innerhalb der Aura (dem Energiefeld des Menschen) und sind daher für die gängige Schulmedizin nicht existent.

Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab.
Mein Ziel ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Themen Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und Unabhängigkeit des Klienten. Alle Testergebnisse werden medial über das Energiesystem (auch Aura) des Klienten ermittelt. Alle persönlichen Daten des Klienten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtskräftiges Urteil:
Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Handauflegen oder energetisches, geistiges, bzw. spirituelles Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. So entschied am 02. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (energetisches, spirituelles) Heilen praktizieren. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Klienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges (energetisches, spirituelles) Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt.