

Rechtshinweis zur Medialen Diagnostik
& zum Energetischen Heilen:
Die Schulmedizin geht davon aus, dass die Aura nichts mit der Gesundheit
des Körpers und der Psyche zu tun hat. Da ich mit dem Energiefeld des
Menschen arbeite, begebe ich mich nicht in das medizinische Modell und übe
auch keine Medizin aus. Ich stelle keine medizinischen Diagnosen, empfehle
keine Arzneimittel, und meine Arbeit und Beratung ersetzt weder den Arztbesuch,
eine Therapie, noch die Verschreibung von Arzneimitteln. Laufende medizinische
Behandlungen sollten nicht abgebrochen werden, künftige nicht aufgeschoben
oder ganz unterlassen werden. Ich besitze keinerlei schulmedi-zinisch oder
naturheilkundlich anerkannte Ausbildung und biete keine Form von Therapie
an.
Meine Arbeit und Beratung dient der Bewusstwerdung über Prozesse, die
zu Krankheiten führen könnten, bzw. geführt haben könnten.
Diese Prozesse liegen innerhalb der Aura (dem Energiefeld
des Menschen) und sind daher für die gängige Schulmedizin nicht
existent.
Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab.
Mein Ziel ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Themen Eigenverantwortung,
Wahlfreiheit und Unabhängigkeit des Klienten. Alle Testergebnisse werden
medial über das Energiesystem (auch Aura) des Klienten ermittelt. Alle
persönlichen Daten des Klienten werden streng vertraulich behandelt
und nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtskräftiges Urteil:
Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Handauflegen oder energetisches,
geistiges, bzw. spirituelles Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen
stellt, benötigt keine Heil-praktikererlaubnis.
So entschied am 02. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR
784/03) zugunsten derer,
die geistiges (energetisches, spirituelles) Heilen praktizieren. Voraussetzung
für eine solche Tätigkeit
ist jedoch, dass der Heiler seine Klientenvor Beginn seiner Tätigkeit
ausdrücklich darauf hinweist,
dass geistiges (energetisches, spirituelles) Heilen nicht die Tätigkeit
eines Arztes ersetzt.
